Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsmitteln (Maschinen)

Der Arbeitgeber hat eine hohe Verantwortung und muss für jede Maschine eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Das erfordert ein entsprechendes Fachwissen. Wir können Sie dabei unterstützen und Ihre  Maschinen entsprechend den Forderungen der BetrSichV 2015  überprüfen und eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Unsere Leistungen

Für bestehende Anlagen:

  • Prüfung der „Altmaschinen“ auf Einhaltung des geforderten Stands der Technik der Betriebssicherheitsverordnung.
  • Erstellen von Prüflisten, festlegen von Prüffristen nach TRBS 1201 für die von uns geprüften Maschinen.
  • Durchführen der Wiederholungsprüfungen nach den erarbeiteten Checklisten.
  • Wir schlagen Lösungen und Sicherheitskonzepte vor.

Beim Umbau von bestehenden Anlagen:

  • Wir prüfen mit Ihnen zusammen, ob durch Ihren Umbau und Ihre Modernisierung eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt.
  • Wir unterbreiten Vorschläge zu Lösungen und Sicherheitskonzepten.

Verkettete Maschinen, Gesamtheit von Maschinen:

  • Wir prüfen mit Ihnen zusammen, ob es sich bei Ihrer Anlage um eine Verkettung handelt, also im Sinne der Maschinenrichtlinie eine „Gesamtheit von Maschinen“ vorliegt.
  • Wir erarbeiten Risikobeurteilungen  und unterstützen Sie beim Konformitätsbewertungsverfahren.