Workshop Gefährdungsbeurteilung für Maschinen nach BetrSichV

Grundlegende Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen

  • Personal für GBU und beteiligte Personen festlegen
  • Ermitteln des Stands der Technik, TRBS, DGUV, Normen
  • Ermitteln der vorhandenen Unterlagen und festlegen, welche nach dem Stand der Technik benötigt werden
  • Beschreibungen der Maschine, Funktions- Ablaufbeschreibungen, Layout, Zeichnungen Fotos
  • Betrachtungs- und Maschinengrenzen festlegen bzw. ermitteln
  • Technische Daten, Erklärungen zu Richtlinien, Betriebsarten, Eingriffen von Personen usw.
  • Veränderungen der Maschine ermitteln; Sind diese dokumentiert?
  • Gefährdungen ermitteln:
    • 1.Anwendung von Gefährdungslisten, um einen Überblick zu schaffen
    • 2.Detaillierte Betrachtung der Einzelgefahren und Schutzmaßnahmen
  • Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen bewerten
  • Maßnahmen / Prüfungen nach dem Stand der Technik ermitteln, TOP-Prinzip beachten
  • Maßnahmen umsetzen
  • Prüfungen durchführen
  • Wirksamkeitsprüfung durchführen
Stand der Technik