Die Maschinenrichtlinie fordert im Anhang I, allgemeine Grundsätze, dass eine Risikobeurteilung durchgeführt werden muss. Da diese Richtlinie mit der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in nationales Recht umgesetzt wurde, besteht hier eine rechtliche Verpflichtung, diese durchzuführen.
Unsere Leistungen
Wir führen mit Ihnen eine Risikobeurteilung mit folgenden Schritten durch:
• Richtlinien und Normenrecherche
• Festlegung der Grenzen der Maschine
• Identifizieren der Gefährdungen
• Risikoeinschätzung
• Risikobewertung
• Vorschläge zur Risikominderung
• Ermitteln der notwendigen Sicherheitsfunktionen nach DIN EN ISO 13849-1
Sie erhalten leicht nachvollziehbare, modulartig aufgebaute Dokumente, die Sie auch bei vergleichbaren Maschinen nutzen können. Unser Ziel ist es, mit Ihnen richtlinienkonforme Maschinen zu konstruieren und zu bauen – in enger Zusammenarbeit von Anfang an.
Ablauf
Start-Up-Day:
• Wir kommen zu Ihnen und ermitteln vor Ort die zur Erstellung benötigen Daten.
Review-Day:
• Wir präsentieren Ihnen vor Ort die Risikobeurteilung und diskutieren notwendige Maßnahmen.
• Wir überarbeiten die Dokumente erneut und stellen sie Ihnen zur Verfügung.
• Hierzu gibt es für Sie umfangreiche Checklisten, um die Normen umsetzen zu können.